Wann ist die Hinzuziehung eines Baugutachters notwendig?

Sowohl beim Bau einer eigenen Immobilie als auch vor der Durchführung von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen kann es sinnvoll erscheinen, einen Baugutachter hinzuzuziehen. Wer den Kauf einer Bestandsimmobilie plant, sollte auf jeden Fall die Expertise eines Sachverständigen einholen, da nicht jeder Schaden mit bloßem Auge sichtbar ist.

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Welche Dienstleistungen erbringt ein Baugutachter?

Bausachverständige können unter anderem einen Abschluss in Berufen des Baugewerbes, aber auch einen wissenschaftlichen Studienabschluss nachweisen. Zugleich haben sie an zahlreichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen und entsprechende Prüfungen abgelegt. Viele Baugutachter besitzen zudem auch eine Ausbildung als Energieberater, haben sich in der Liste der Energie-Effizienz-Experten, die von der Deutschen Energie Agentur im Auftrag der KfW-Bank und des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geführt wird, registrieren lassen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, im Rahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden beratend tätig werden zu können, und die notwendigen Anträge für die Förderdarlehen im Auftrag der Hausbesitzer direkt bei den KfW-Regionalpartnern oder der BAFA einzureichen.

Ein Baugutachter ist unter anderem für die Analyse bestehender Immobilien hinsichtlich

  • ihrer Gebäudesubstanz,
  • ihres Heizenergiebedarfs,
  • der derzeitigen Wärmedämmung,
  • eventuell vorhandener Schäden am Mauerwerk oder anderen Teilen des Gebäudes,
  • einer möglicherweise vorhandenen Bodenbelastung
  • und der Werteinschätzung des Gebäudes allgemein sowie des unbebauten Grundstückes

zuständig.

Begutachtung von Bauschäden bei neu errichteten Gebäuden

Immer wieder kommt es vor, dass bereits während der Errichtung von Neubauten Schäden auftreten. Dies kann unter anderem in einer unsachgemäßen Ausführung der Arbeiten begründet sein. Um diesen Mängeln auf den Grund gehen und eine Beseitigung in die Wege leiten zu können, ist es zwingend notwendig, einen Baugutachter zurate zu ziehen. Dieser wird eine umfassende Analyse der Gebäudesubstanz vornehmen und eventuell vorhandene Baumängel aufdecken, die dann wiederum vom ausführenden Bauunternehmen beseitigt werden müssen. Ist dies nicht gewährleistet, so kann das Baugutachten auch vor Gericht verwendet werden. Deshalb ist es von vornherein sinnvoll, auf einen Gutachter bzw. Sachverständigen zurückzugreifen, der vor Gericht zugelassen ist.

Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken

Liegt in der Familie ein Erbfall vor und das Gebäude mitsamt Grundstück ist Teil der Erbmasse, so sollte dessen aktueller Zeitwert von einem Bausachverständigen ermittelt werden. Auf der Grundlage dieses Gutachtens können dann beispielsweise die anderen Erbberechtigten ausbezahlt oder der Verkauf der Immobilie angestrebt werden. Den Finanzinstituten reicht solch ein Gutachten unter Umständen als Finanzierungsgrundlage eines Darlehens aus, andernfalls beauftragen sie selbst einen entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter oder in ihrem Auftrag tätigen Experten mit der Einschätzung des Gebäudes. Das Gutachten wird dann Grundlage des dem Käufer durch die Bank zu gewährenden Darlehens.

Plant der (spätere) Besitzer Umbaumaßnahmen, so können deren Kosten ebenfalls vom Bausachverständigen eingeschätzt werden. Dieser weist in seinem Gutachten aber auch auf einen möglichen Sanierungsstau und auf dessen Beseitigungskosten hin.

Lässt ein Verkäufer kein Gutachten erstellen, hat natürlich auch der potenzielle Käufer der Immobilie die Möglichkeit, ein Gutachten in Auftrag zu geben, muss für dessen Kosten dann aber zumindest anteilig selbst aufkommen. Im Fall einer Kaufentscheidung können 50 Prozent der Gutachterkosten unter Umständen von der KfW-Bank bezuschusst werden. Gleiches gilt natürlich auch für bereits im Besitz befindliche Immobilien.

Energetische Gebäudesanierung

Ist eine energetische Sanierung des Gebäudes angedacht, so muss von einem Energieberater eine entsprechende Analyse erstellt werden, auf deren Grundlage dann die Maßnahmen durchgeführt werden. Dieser Sachverständige kann auch die Bauarbeiten überwachen und abnehmen. Das ist vor allem dann notwendig, wenn KfW-Fördermittel und Zuschüsse des BAFA in Anspruch genommen werden sollen, sei es nun im Rahmen der energetischen Sanierung durch Einbau neuer Fenster, einer effektiveren Wärmedämmung oder den Austausch der Heizungsanlage. Energieberater, die auch als Bausachverständige tätig sind, finden Sie in der weiter oben bereits verlinkten Energie-Experten-Liste.

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