Bausparen – Gezielte Kapitalbildung zur Immobilienfinanzierung

Mit einem Bausparvertrag eine Grundlage zur Finanzierung einer Immobilie bilden
Mit einem Bausparvertrag eine Grundlage zur Finanzierung einer Immobilie bilden (Bild: Esther Stosch / pixelio.de)

Ein Bausparvertrag wird häufig dazu gewählt um gezielt Kapital für die Finanzierung einer Immobilie zu bilden. Dabei wird ein Bausparvertrag über eine festgelegte Summe mit der Bausparkasse abgeschlossen. Der Bausparer verpflichtet sich im Rahmen des Bausparvertrags zu kontinuierlichen Einzahlungen (sog. Sparleistungen). Das dadurch gebildete Kapital wird dann zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz verzinst. Je nach Anbieter können die Bausparzinsen variieren, wodurch ein Angebotsvergleich sinnvoll ist.

Das Bausparmodell basiert auf einem gemeinschaftlichen Zusammenschluss der Bausparer, die durch ihre regelmäßigen Sparleistungen einen Kapitalstock zu besseren Finanzierbarkeit von Bauvorhaben bilden. Der gemeinschaftlich angesparte Kapitalstock bildet im Endeffekt die finanzielle Basis für die Vergabe der Bauspardarlehen. Nach der Einzahlungs- und Ansparungsphase hat der Bausparer dann einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Durch die gemeinschaftlichen Sparleistungen der Bausparmitglieder beschleunigt sich die Kapitalbildung und Bauvorhaben oder Immobilienkäufe lassen sich schneller realisieren. Insgesamt gliedert sich ein Bausparvertrag also in drei verschiedene Phasen:

  1. Ansparungsphase: Durch regelmäßige Einzahlungen in der Ansparungsphase erhält der Bausparer den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
  2. Zuteilungsphase: In dieser Phase erfolgt die Freigabe von dem Bauspardarlehen durch die Bausparkasse.
  3. Darlehensphase: Das erhaltene Baudarlehen muss durch den Bausparer getilgt werden.

Wenn der Bausparer gewisse Voraussetzungen erfüllt, können zudem staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmer-Sparzulage oder Riester-Zulagen im Rahmen des Bausparvertrags genutzt werden.

Zinsgünstige Bauspardarlehen durch Bausparverträge

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages und durch regelmäßige Spareinzahlungen erwirbt der Bausparer Anspruch auf Bauspardarlehen aus dem Kapitalstock der Bauspargemeinschaft zu einem besonders günstigen Zinssatz. Das Darlehen kann nach der vertraglich festgelegten Ansparungsphase beantragt werden. Die Höhe des Bauspardarlehens ist dabei die Differenz aus der Ansparsumme und der zu Beginn des Bausparvertrages festgelegten Bausparsumme.

Für die Gewährung des Bauspardarlehens ist es notwendig, dass der Bausparer durch seine Sparleistungen in der Ansparungsphase die festgelegte Bausparsumme erreicht. Erst wenn der Bausparer die Ansparungsphase abgeschlossen hat, wird von der Bausparkasse das angesparte Bausparguthaben und das beantragte Bauspardarlehen ausgezahlt und kann im Rahmen einer Hausfinanzierung genutzt werden. Dabei gilt auch in der Darlehensphase der vertraglich zugesicherte Zinssatz.

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