Grundstücksverkauf – Tipps für Verkäufer

home-366927_640Wer ein Grundstück verkaufen möchte, muss zuvor einige wichtige Dinge klären. Dazu gehören unter anderem der Zustand und die Lage des Grundstückes, der Zustand der eventuell vorhandenen Bebauung, die Bodenbeschaffenheit und ob das Grundstück mit Hypotheken belastet ist.

Notwendige Vorleistungen

Haben Sie ein Grundstück geerbt oder wurde es bereits bebaut, so kann es vorkommen, dass auf ihm noch Hypotheken im Grundbuch eingetragen sind. Diese müssen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Wenn möglich, ist es sinnvoll, die Hypothek vorher löschen zu lassen, da sich ein unbelastetes Grundstück meist besser verkaufen lässt.

Generell ist es sinnvoll, die Wertermittlung von einem Sachverständigen für Grundstückswertermittlung vornehmen zu lassen. Dessen Kosten müssen natürlich Sie als Verkäufer übernehmen. Der Sachverständige wird in dem Gutachten, welches auch dem späteren Käufer als gute Entscheidungsgrundlage dient und zugleich von Finanzinstituten als Grundlage für die Gewährung eines Darlehens genutzt werden kann, unter anderem

  • die Zusammensetzung und den Zustand des Bodens,
  • den Zustand der eventuell vorhandenen Bebauung und
  • die Lage (innerstädtisch ist meist ein höherer Verkaufspreis erzielbar als auf dem Land)

beurteilen. Dabei wird zwischen Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren unterschieden. Beim Vergleichsverfahren zieht der Gutachter vergleichbare Grundstücke zu Rate, während beim Ertrags- und Sachwertverfahren die Gegebenheiten vor Ort stärker berücksichtigt und auch der Bodenwert und der Grundstückspreis beachtet werden.

Neben der Hinzuziehung des Sachverständigen müssen aber noch weitere Aspekte beachtet werden. So ist beispielsweise beim Bauamt nachzufragen, ob eine Bebauung des bislang nicht genutzten Grundstückes überhaupt statthaft ist.

Zugleich müssen Sie Informationen dazu einholen, ob bereits ein Bebauungsplan vorliegt und wie stark ein bisher ungenutztes Grundstück belastet werden darf. Informationen dazu erhalten Sie im örtlichen Bauamt bzw. durch den hinzugezogenen Sachverständigen.

Gehört das Grundstück einer Erbengemeinschaft, so müssen sämtliche Miterben dem Verkauf zustimmen. Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages vor dem Notar müssen dann alle Miterben anwesend sein, es sei denn, die Unterschrift wird – beispielsweise aufgrund der großen Entfernung – bei einem anderen Notar geleistet.

Vermarktung des Grundstückes

Sind alle offenen Fragen geklärt und ein Verkauf des Grundstückes weiterhin möglich, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihr Grundstück zu veräußern.

Wer sich relativ wenig Arbeit machen möchte, beauftragt einen Makler mit der Vermarktung. Hierfür entstehen natürlich weitere Kosten, die je nach Festlegung des Maklers entweder der Käufer oder der Verkäufer zu tragen hat. In der Regel liegen die Kosten bei 3,57 Prozent des erzielten Kaufpreises.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Grundstück durch die Immobilienabteilung einer örtlichen Bank Interessenten zum Kauf anzubieten. Die Immobilienabteilung übernimmt dann die Arbeit eines Maklers.

Wenn Sie möchten, können Sie aber auch selbst aktiv werden und Ihr Grundstück auf verschiedenen Internetplattformen wie beispielsweise Immonet.de oder Immoscout24.de zum Verkauf einstellen.

Ebenfalls bieten sich eBay und vor allem eBay-Kleinanzeigen als Plattform für Ihr Verkaufsangebot an. Dadurch ersparen Sie sich oder dem Käufer die Zahlung der Maklergebühren.

Zugleich können Sie auch eine Verkaufsanzeige in der Tagespresse schalten. Sind Sie in sozialen Netzwerken aktiv, können Sie Ihr Verkaufsangebot auch hier öffentlich auf Ihrem Profil und in regionalen Gruppen teilen.

Notarieller Kaufvertrag

Der Kauf eines Grundstückes, egal ob mit Haus oder als freie Fläche, erfolgt generell nur unter Hinzuziehung eines Notars. Dieser holt unter anderem eine Auskunft des Grundbuchamtes ein, welche Informationen zur Größe des Flurstückes, zum derzeitigen Eigentümer und zu eventuellen finanziellen Belastungen beinhaltet. Liegen finanzielle Belastungen vor, müssen diese erst abgelöst werden. Erst wenn diese Fragen geklärt sind und der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist, erstellt der Notar eine Auflassungsvormerkung, die im Grundbuch registriert wird. Auch die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Der Notar übernimmt die Abwicklung des Kaufes und vermittelt zwischen beiden Parteien.

Die Kosten des Notars werden in einer eigenen Gebührenordnung geregelt und liegen bei ungefähr 1,5 Prozent des Grundstückskaufpreises. Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen. Nach erfolgreicher Abwicklung des Kaufvertrages sendet der Notar auch eine entsprechende Meldung an das Finanzamt, welches für die Eintreibung der Grunderwerbssteuer zuständig ist. Dieses erlässt dann einen entsprechenden Steuerbescheid, der dem Käufer zugeschickt wird.

Zusätzlicher Tipp

Wurden im Haus bereits Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise der Austausch des Heizungssystems, vorgenommen, ist es möglich, das dafür in Anspruch genommene zinsgünstige KfW-Darlehen auf den Käufer zu übertragen. Hierzu bedarf es allerdings eines entsprechenden Vermerkes im notariellen Kaufvertrag und der Zustimmung der KfW bzw. der sonst finanzierenden Bank. Ihr Notar wird Sie hierzu gern umfassend beraten.

8 Kommentare

  1. Ich habe gerade von meiner Tante ein Grundstück geerbt. Interessant, dass für den Verkauf beim Notar die gesamte Erbengemeinschaft anwesend sein muss. Das heißt mein Cousin müsste aus den USA anreisen oder vielleicht auch eine Vertretung schicken.

  2. Meine Tante möchte ein Haus kaufen, das von drei Personen besitzt ist. Sie haben das Haus geerbt, aber Sie wohnen entweder zu weit weg, oder das Haus deckt ihren Bedarf nicht. Also es ist gut zu wissen, dass sie alle da beim Notartermin sein müssen.

  3. Danke für den Artikel über Grundstücksankauf. Ich habe mich nie wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt, aber mein Freund hat letztens davon gesprochen. Deswegen ist es echt gut, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Sehr hilfreich!

  4. Vielen Dank für die Tipps zum Grundstückskauf! Auf jeden Fall sollte die Abwicklung von solchen Kaufverträgen über den Notar erfolgen! Gut zu wissen, dass sich der Notar darum kümmert, eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch registrieren zu lassen.

  5. Vielen Dank für die Tipps zum Landverkauf. Ich bin am Verkauf von Land interessiert, das ich von meinen Eltern geerbt habe. Ich werde mit einem Notar über den Verkauf meines Grundstücks sprechen.

  6. Das Thema Kaufvertrag erstellen interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

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